Wie wird eine gesetzliche Pflegestufe gemäß SGB XI ermittelt

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Die Pflegekassen beauftragen den medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK (bzw. Medicproof bei privat Krankenversicherten) mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit. In der Regel macht dieser einen Hausbesuch beim Pflegebedürftigen und untersucht ihn. Neben einer körperlichen Untersuchung und Sichtung eventueller ärztlicher und pflegerischer Befunde, wird sehr genau nach dem individuellen Hilfebedarf gefragt.

Entscheidungsparameter für die Einstufung in eine Pflegestufe ist der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine nicht professionelle Pflegeperson für die Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung braucht.

Im Vordergrund steht der zeitliche Hilfebedarf bei der Grundpflege, die untergliedert ist in

  1. Körperpflege(Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung)
  2. Ernährung(mundgerechte Zubereitung oder Aufnahme der Nahrung)
  3. Mobilität(selbständiges Aufstehen, Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen/Wiederaufsuchen der Wohnung)

Die hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wäsche waschen und Beheizen der Wohnung wird nachrangig bewertet, denn eine Pflegestufe scheitert in der Regel nicht am hauswirtschaftlichen Hilfebedarf.

Der Hilfebedarf muss nach § 15 SGB XI wöchentlich im Tagesdurchschnitt:

    • bei Pflegestufe III mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen,
    • bei Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen,
    • bei Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens 45 Minuten entfallen.
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  • Die Hilfe besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen.

Versicherungsmakler Wolfsburg


Mein Name ist Florian Rex und ich bin Versicherungsmakler aus Wolfsburg. Ich bin seit 2005 in der Versicherungsbranche tätig und seit 2009 als Versicherungsmakler im Interesse meiner Kunden unterwegs.

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